Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen am 25. Juli 2013 den Antrag der Stadt Radeberg auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. Januar 2013 zurückgewiesen hat, ergibt sich für den Ortschaftsrat Ullersdorf dringender Handlungsbedarf, damit auch nach dem Auslaufen der derzeitigen Ausnahmegenehmigung der Sächsischen Bildungsagentur für eine Beschulung von Grundschülern in Großerkmannsdorf die Grundschule in Ullersdorf mit den Einzugsbereichen Ullersdorf und Großerkmannsdorf erhalten bleibt.
Es geht dabei ganz konkret um die Schaffung von mindestens acht/neun Klassenräumen, Räumen für Unterrichtsmittel, eines Lehrerzimmers, getrennte Arbeitsbereiche für die Schulleiterin und die Schulsekretärin sowie um ausreichende Sanitäranlagen, Garderobenbereiche und eines entsprechend großen Außenbereichs für die Pausengestaltung für ca. 120 bis 130 Schüler. Daneben sind kurzfristig die Beanstandungen der im Juli 2013 erfolgten Risikoeinschätzung durch die ARGE FASI Koop TUC hinsichtlich des Schulgebäudes und des Außenbereiches zu beseitigen.
Und es geht natürlich um die Sicherstellung des Schulsports in Ullersdorf – entweder ist ein Neubau oder die grundhafte Sanierung der Sporthalle erforderlich.
Wie inzwischen bekannt wurde, befindet sich die Sporthalle in Großerkmannsdorf nach einer Gefährdungsbeurteilung in einem desolaten Zustand. Damit wird die Darstellung der Stadt Radeberg vor dem Oberverwaltungsgericht, die Turnhalle in Großerkmannsdorf befinde sich in einem tadellosen Zustand ad absurdum gestellt. Sinnvoll und richtig kann nur der Neubau bzw. die grundhafte Sanierung der Sporthalle in Ullersdorf sein.
Aufgrund der genannten Tatsachen hat der Ortschaftsrat Ullersdorf auf seiner Sitzung am 21. August 2013 folgende Forderungen formuliert:
Radeberg, 25. August 2013
Wie gerade der Ortsvorsteher von Ullersdorf, Frank-Peter Wieth, mitteilte, ist der Schulstreit von Ullersdorf entschieden. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Berufung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen ist abgewiesen worden.
Dazu Herr Wieth: "Ich hoffe inständig, dass Herr Oberbürgermeister Lemm und die Schulschließermehrheit jetzt die Rechtslage akzeptieren, dass Verträge aus gutem Grund Gültigkeit haben und jetzt alles getan wird, dass der Eingemeindungsvertrag umgesetzt wird. Die Ullersdorfer Grundschule hat eine gute Zukunft verdient. Ein großer Dank an Herrn Dr. Jürgen Rühmann. Kompetenz ist durch nichts zu ersetzen!"
Gratulation!!!
Radeberg, 30. Juli 2013
Das Oberverwaltungsgericht hat durch Beschluss vom 25. Juli, den ich heute erhalten habe, den Antrag der Stadt zurückgewiesen, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. Januar 2013, mit dem wir im Schulstreit auf ganzer Linie gewonnen hatten, zuzulassen. Damit ist dieses Urteil RECHTSKRÄFTIG und die Stadt verpflichtet, es umzusetzen. Die Pressemitteilung des Gerichts ist anbei.
Fest steht damit nicht nur, dass der Verlegungsbeschluss von 2011 rechtswidrig war, sondern auch, dass die Stadt das Erforderliche zu tun hat, damit die Grundschule in Ullersdorf - mit den Einzugsbereichen Ullersdorf und Großerkmannsdorf - auch über das Auslaufen der Sondergenehmigung der Bildungsagentur (für die Außenstelle) im Sommer 2015 hinaus dauerhaft erhalten wird. Das Oberverwaltungsgericht hat dabei klargestellt, dass es Sache der Stadt ist zu entscheiden, wie sie dies konkret tut, und dass sie sich dabei nicht hinter das Argument eines angeblich erforderlichen "Millionenaufwandes" verschanzen darf. Ebenso hat es darauf hingewiesen, dass ja das Schulgebäude in Großerkmannsdorf ggf. anderweitig genutzt oder sogar verkauft werden kann. Auch den Einwand angeblich mangelnder Schülerzahlen für den dauerhaften Fortbestand unserer Schule hat es weggewischt - nicht nur mit dem Hinweis auf die neuen Schülerzahlen, die wir von Frau Schmidt erhalten hatten und wonach bis 2019 sowieso alles klar ist, sondern auch mit Rücksicht auf den Eingemeindungsvertrag, wonach die Stadt erforderlichenfalls verpflichtet ist, sogar von noch weiter her Grundschüler nach Ullersdorf umzulenken, sollte es je einmal eng werden. Mehr kann man nun wirklich nicht wollen!
Ihr J. Rühmann
Sächsische Zeitung, 26. April 2013
Von Jens Fritzsche
Radebergs OB Gerhard Lemm (SPD) fand das Ganze nicht halb so witzig, wie Ullersdorfs Ortsvorsteher Frank-Peter Wieth (CDU). Der Ortsvorsteher hatte Montagabend im Ortschaftsrat sehr zur Erheiterung der Ullersdorfer berichtet, dass jüngst Mitarbeiter der Radeberger Stadtverwaltung jede Menge Autos der Dresdner Baufirma Bau Gruna in Ullersdorf bemerkt hatten und sofort folgerten, der Ortsteil lasse ohne Absprache mit der Stadt den Saal des Gasthofs sanieren. "Allerdings hatte einfach nur ein in Ullersdorf wohnender Mitarbeiter der Firma Geburtstag und feierte", hatte Wieth dann erklärt. Die Episode sei zwar komisch, fand er, aber eigentlich trotzdem nicht zum Lachen, weil es viel über das Verhältnis zum Ortsteil aussage.
Lemm nutzte nun Mittwochabend im Stadtrat die Chance, seine Sicht auf die Sache darzulegen. "Es ist doch irgendwie logisch, dass es eine gewisse Aufmerksamkeit der Verwaltung gibt, wenn Ullersdorf zuvor einfach ohne Genehmigung im Saal des Gasthofs zu bauen beginnt." Lemm habe das Ganze nur mit einiger Mühe geradegebogen - "und dass man sich nun über uns lustig macht, ist wirklich nicht lustig."
Grund für den Streit ist der Fakt, dass Lemm die im städtischen Haushalt für die Sanierung des Gasthofsaals in Ullersdorf vorgesehenen Mittel gesperrt hat. Der OB hatte das mit dem noch schwebenden Gerichtsstreit um die Zukunft der Ullersdorfer Grundschule begründet. Solange nicht klar sei, wie es mit der Schule weitergeht, so Lemm am Mittwoch im Stadtrat nochmals, mache es wenig Sinn Geld in den Saal zu stecken. Die Grundschule Ullersdorf - so hatte es Anfang 2011 eine Mehrheit des Radeberger Stadtrats entschieden - soll ins benachbarte Großerkmannsdorf umziehen. In der dortigen Schule seien die Bedingungen besser, es gebe anders als in Ullersdorf genügend Platz und auch eine Turnhalle. Da jedoch der dauerhafte Bestand der Ullersdorfer Schule 1998 im Eingemeindungsvertrag festgeschrieben worden war, zog Ullersdorf nun gegen die Schließung vors Verwaltungsgericht. Und bekam im Januar 2013 auch Recht. Radeberg will aber in Berufung gehen und hat am Oberverwaltungsgericht Antrag auf Zulassung dieser Berufung gestellt. Ausgang offen.
Außerdem verwies der OB im Stadtrat auch noch auf Beschlüsse des Ullersdorfer Ortschaftsrats, der 2011 selbst entschieden habe, den Saal abzureißen und stattdessen eine neue Halle zu bauen. "Würde ich nun also zusehen, wie hier investiert, also dagegen verstoßen wird, würde ich mich strafbar machen", so Lemm Mittwochabend.
Ullersdorfs Ortsvorsteher Wieth kann über solche Aussagen nur den Kopf schütteln, wie er sagt. "Erstens hätten wir in diesem Beschluss mehrere Varianten drin, die nicht alle den Abriss des Saals beinhalteten - und zweitens ist das Ganze ja auch hinfällig." Denn der Stadtrat habe sich ja klar gegen den Bau einer neuen Mehrzweckhalle in Ullersdorf ausgesprochen - "und damit ist klar, dass wir in den Saal investieren, weil der Teil unseres Ortszentrums ist, dass wir im leer stehenden Gasthof schaffen wollen, und wofür es im übrigen auch Beschlüsse des Ortschaftsrats gibt", so Wieth. "Nicht zu vergessen, stammt das Geld, was wir investieren wollen, aus einer 200.000 Euro-Spende an den Ortsteil, es ist also unser Geld ...", fügt der Ortsvorsteher noch an. Dass aber nun vorerst nicht investiert werden darf, weil das juristische Verfahren um die Zukunft der Grundschule noch läuft, dafür könne man sogar ein gewisses Verständnis haben, "aber für die Aussagen des OB nicht", sagt Wieth.
Sächsische Zeitung, 24.04.2013
Von Jens Fritzsche
Der Ortsteil will den Gasthof zum Ortszentrum machen. Aber das geht im Moment nicht.
Ein wenig grinsen musste Ullersdorfs Ortsvorsteher dann doch, obwohl im Radeberger Ortsteil niemand wirklich lustig findet, was da derzeit mit dem leer stehenden Gasthof passiert – oder vielmehr nicht passiert, wie er sagt. Aber diese Geschichte, stellt Ortsvorsteher Frank-Peter Wieth (CDU) Montagabend während der jüngsten Sitzung des Ullersdorfer Ortschaftsrats klar, diese Geschichte sei dann zu skurril, um nicht doch zu schmunzeln… So hatten nämlich Mitarbeiter der Radeberger Stadtverwaltung jüngst zahlreiche Autos der Dresdner Baufirma Bau Gruna in Ullersdorf bemerkt und sofort darauf geschlossen, der Ortsteil lasse ohne Absprache mit der Stadtverwaltung den Saal des Gasthofs auf eigene Faust sanieren. „Allerdings hatte einfach nur ein in Ullersdorf wohnender Mitarbeiter der Dresdner Firma Geburtstag und feierte“, erläuterte Frank-Peter Wieth dann zur allgemeinen Belustigung der Ortschaftsrats-Runde…
Dennoch zeige dieser Umstand viel, so Wieth. „Nämlich dass der Streit um den Gasthof mittlerweile groteske Züge annimmt!“ Hintergrund ist die Sperrung sämtlicher im aktuellen Stadthaushalt eingeplanter Mittel für die Sanierung des Saals, der für den Schulsport genutzt wird, aber auch für zahlreiche Sportvereine wichtig ist und für Kulturveranstaltungen. „Aber der Oberbürgermeister hat die Gelder komplett gesperrt“, so der Ortsvorsteher. „Wir haben jetzt sogar Probleme, einen Müllcontainer zu besorgen…“ Radebergs Oberbürgermeister Gerhard Lemm (SPD) hatte die Sperrung der Mittel mit dem noch schwebenden Gerichtsstreit um die Zukunft der Ullersdorfer Grundschule begründet. Es mache keinen Sinn, so der OB, derzeit Geld in etwas zu stecken, dessen Zukunft noch nicht klar ist. Denn die Grundschule Ullersdorf – so hatte es Anfang 2011 eine Mehrheit des Radeberger Stadtrats entschieden – soll ins benachbarte Großerkmannsdorf umziehen. In der dortigen Schule seien die Bedingungen besser, es gebe anders als in Ullersdorf genügend Platz und auch eine Turnhalle. „Dabei hatte der Stadtrat zuvor gleich zwei Mal den Bau einer neuen Mehrzweckhalle neben der Ullersdorfer Grundschule beschlossen, die nicht nur die Schulsportbedingungen verbessert hätte, sondern auch zusätzlichen Platz für die Schule geboten hätte“, so Ortsvorsteher Wieth Montagabend. Aber der Bau sei dann mit Verweis auf fehlende Finanzen immer weiter nach hinten verschoben worden –„und letztlich wurde die Entscheidung dann ganz in Richtung Großerkmannsdorf gekippt…“
Streit um Schule geht in neue Runde
Doch im Eingemeindungsvertrag Radebergs mit Ullersdorf war 1998 der dauerhafte Bestand der Grundschule in Ullersdorf festgeschrieben worden – deshalb war der Ortsteil gegen Radeberg vor Gericht gezogen und hatte im Januar 2013 vom Verwaltungsgericht in Dresden auch Recht bekommen. Aber OB Lemm kündigte schon kurz darauf an, in Berufung gehen zu wollen. Obwohl das Gericht ausdrücklich eine Berufung nicht zugelassen hatte. Die Stadt ist jetzt vors Oberverwaltungsgericht gezogen, das nun eine Berufung zulassen soll, so die Hoffnung Radebergs.
„Am letzten Tag der Frist ist der Antrag Radebergs dort eingegangen“, sagt Ullersdorfs Streitvertreter Dr. Jürgen Rühmann, der für die SPD im Ullersdorfer Ortschaftsrat sitzt. Rühmann geht aber dennoch davon aus, dass Radeberg keinen Erfolg haben werde. „Das Urteil der Dresdner Verwaltungsrichter war sehr eindeutig.“
Ortsamt soll umziehen
Auch deshalb habe Ullersdorf ein klares Ziel, sagte Ortsvorsteher Wieth Montagabend: Der Gasthof soll Ullesdorfs Ortszentrum werden. Das Ortsamt soll hier einziehen, der Saal soll modernisiert werden – für den Schulsport und die Vereine. Und es sollen Räume für Kultur und die Grundschule geschaffen werden. „Wir würden den letzten Schandfleck in Ullersdorf gern beseitigen, aber man lässt uns eben leider nicht“, so Ortsvorsteher Wieth mit Blick aufs Radeberger Rathaus.
Mitte des Jahres könnte der Streit aber gelöst sein. Das jedenfalls hofft Streitvertreter Rühmann. Denn im Sommer, sagt er, könnte eine endgültige Entscheidung zur Grundschule fallen. „Und ich bin sehr zuversichtlich, dass es zu unseren Gunsten ausgehen wird – und dass jetzt die Mittel für den Saal nicht freigegeben werden, soll aus meiner Sicht nur dafür sorgen, Druck auf dem Kessel zu lassen“, ärgert sich Rühmann. „Die Bedingungen in Ullersdorf dürfen einfach bis zu einer Entscheidung nicht besser werden…“ Aber für alle bisher eingetretenen Verzögerungen, darauf legte Ullersdorfs Ortsvorsteher Wieth Montagabend ausdrücklich Wert, „für all diese Verzögerungen tragen nicht die Ullersdorfer die Verantwortung!“
Ullersdorf hat im Eingemeindungsvertrag 1992 den Grundschulstandort festgeschrieben bekommen. Jetzt behauptet man, dass der Vertrag nicht mehr gelte, obwohl er unbefristet ist und das Wohl der Kinder es erfordere, die Grundschule in Ullersdorf zu schließen und nach Großerkmannsdorf zu verlagern.
Die Agenda macht deutlich, dass die Schließung der Grundschule Ullersdorf aus Sicht des Oberbürgermeisters und der Schulschließermehrheit im Stadtrat von Radeberg seit der Schließung der Mittelschule in Großerkmannsdorf geplant war. In Ullersdorf wurden über die Jahre hinweg keine nennenswerten Investitionen zur Erhaltung und Sicherung des Grundschulstandortes getätigt. Die sanitären Anlagen und der Anstrich wurden von den Eltern bzw. Ullersdorfer Bürgern erneuert (Bürgerverein).
Man hat den Eingemeindungsvertrag ignoriert. Heute argumentiert man mit immensen Kosten in Ullersdorf und wesentlich geringeren Kosten in Großerkmannsdorf. Für Großerkmannsdorf werden allerdings keine Kosten beziffert.
Jetzt argumentiert der Oberbürgermeister und seine Gefolgschaft, dass die Stadt in keinem Fall soviel Geld habe, wie man in Ullersdorf benötigen würde. Sofern Ullersdorf sich weiter auf den Eingemeindungsvertrag beruft, sind wir schuld, dass die Stadt Radeberg hier Geld investieren muss, obwohl es in Großerkmannsdorf billiger sei. Der OBM behauptet, dass wir nur an der Rechtsposition und nicht am Wohl der Kinder interessiert seien. Der Vertrag ist für ihn nicht maßgebend, den kann man brechen.
Lehrer und Eltern haben in der Schulkonferenz vom 12.03.2013 ihre berechtigten Forderungen zur Ertüchtigung des Grundschulstandortes deutlich gemacht, wohlgemerkt unabhängig vom Standort. Der OBM hat immer wieder deutlich gemacht, dass diesen Wünschen nur in Großerkmannsdorf Rechnung getragen werden könne.
Der Hinweis, dass man das Urteil auch hätte akzeptieren können und damit die Investitionen in Ullersdorf möglich gewesen wären, da der Vertrag vom Gericht eindeutig für bestandskräftig erklärt worden sei, wurde vom OBM vom Tisch gewischt. Das zeigt, wessen Geistes Kind er ist.
Der Eingemeindungsvertrag wurde ebenso zum Wohl der Kinder geschlossen. Man versucht jetzt Ullersdorf in die Ecke zu stellen. Die Interessen des Ortsteils müssten in den Hintergrund treten. Dem Wohl der Kinder, auch unter Kostengesichtspunkten, könne nur in Großerkmannsdorf genüge getan werden. Man sucht jetzt nach Wegen, dass wir unsere vom Gericht bestätigte Position freiwillig räumen. Das zeigt, dass der OBM von seiner eigenen Rechtsposition nicht sehr überzeugt ist. Das Ergebnis der Nichtzulassungsbeschwerde wird wohl im Sommer bzw. Herbst vorliegen. Der OBM wird sicherlich, wie auch beim ersten Verfahren, alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Zeit zu gewinnen. Alles zum Wohl der Kinder.
Im Übrigen ist festzustellen, dass die von uns derzeit vorgeschlagenen Baumaßnahmen (Turnhalle mit zwei Schulräumen und die Sanierung des Gashofgebäudes mit drei Schulräumen, sowie Räumen für das Ortsamt – Ortszentrum) das zukünftige Raumproblem dauerhaft lösen würden. In Zukunft ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Ausnahmegenehmigung für Großerkmannsdorf (Außenstelle der Grundschule Ullersdorf) verlängert wird. Ebenso kann man über die Erweiterung des Schulgebäudes nachdenken.
Die Tatsache, dass man hier in Ullersdorf einfach nichts tun will und dies auch jahrelang bewusst nicht getan hat, kann nicht bedeuten, dass jetzt die Schule in Ullersdorf geschlossen wird (Kosten!). Der OBM und der Ortsvorsteher Hauck haben den Eingemeindungsvertrag unterschrieben.
Zurzeit hat der Oberbürgermeister alle Mittel für die Sanierung des Saales gesperrt, bis zum Ergebnis seiner Nichtzulassungsbeschwerde bzw. dem Ende des gerichtlichen Verfahrens. Aus unserer Sicht war geplant, den Saal und den Gasthof abschnittsweise zu sanieren. Wir brauchen unsere, wenn auch bescheidenen Sportmöglichkeiten (im Vergleich zu einer Sporthalle) und die Möglichkeit, kulturelle Veranstaltungen durchzuführen; ebenso haben wir drei Schulräume im Gebäude vorgesehen.
Unser Versuch, wenigstens Geld für das Projekt Schulstandort in den Haushalt einzustellen, damit wenigstens nach Rechtskraft des Urteils gehandelt werden kann, wurde ebenfalls abgebügelt. Die CDU-Fraktion hat daher dem Haushalt im Stadtrat nicht zugestimmt.
Die Zeiten werden härter. Wir, der Ortschaftsrat, gehen davon aus, dass Sie, liebe Ullersdorfer, uns auch weiterhin den Rücken stärken. Es geht um die Kinder. Schule vor Ort schafft Nähe und Identität. Wir brauchen die Schule in unserem Ortszentrum!
Frank-Peter Wieth
Ortsvorsteher
Ostern 2013
Aus meiner Sicht ein hervorragendes Ergebnis. Die Rechtsauffasung der Stadt Radeberg hatte in keinem Punkt Erfolg. Dr. Rühmann hat hier als Streitvertreter exzellente Arbeit geleistet. Das Gericht hat sich sehr umfassend mit allen rechtlichen Fragen auseinandergesetzt und diese, seine Entscheidung, umfassend begründet. Alle Argumente wurden gründlich abgewogen.
Aufgrund der Entscheidung, die Berufung nicht zuzulassen, läßt sich schon schließen, dass ein weiteres Vorgehen wohl nicht als sehr erfolgreich angesehen wird.
Auf Seiten der Stadt sollte man vor allem auch das Interesse der Eltern, Schüler und Lehrer bei der Entscheidung in den Vordergrund stellen. Wir müssen entsprechend der Gerichtsentscheidung ab jetzt für den gesicherten Grundschulstandort Ullersdorf die dazu erforderlichen, auch investiven Maßnahmen seitens der Stadt treffen.
Vor dem Hintergrund dieser deutlichen gerichtlichen Entscheidung sollte man von einer zeitintensiven, erneuten Rechtssuche Abstand nehmen und damit Klarheit und Sicherheit für alle Betroffenen herstellen.
Das Gericht hat im Übrigen deutlich gemacht, dass die Verfassung davon ausgeht, dass sich Kommunen rechtstreu verhalten. Das gilt auch für Radeberg. Rechtswidriger Vertragsbruch der Schulschließmehrheit sollte ab jetzt der Vergangenheit angehören.
Vertrag ist auch in Radeberg Vertrag! Das hat das Gericht eindeutig festgestellt. Insbesondere, dass die Pflichten daraus (Paragraph 18 des Eingemeindungsvertrages) zu erfüllen sind. Dauerhafter Erhalt der Grundschule Ullersdorf!
Frank-Peter Wieth
Ullersdorf, 18. Januar 2013
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Aufgrund der gestern durchgeführten mündlichen Verhandlung im Streit der Ortschaft Ullersdorf gegen die Stadt Radeberg um den Erhalt der Grundschule in Ullersdorf hat das Verwaltungsgericht Dresden, wie heute dem Streitvertreter der Ortschaft, Dr. Jürgen Rühmann, auf seine Anfrage telefonisch mitteilte, folgendes Urteil gefällt:
Eine Berufung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat das Gericht nicht zugelassen, wogegen allerdings die Stadt Radeberg als Beklagte Beschwerde einlegen kann.
Die Entscheidung, vorausgesetzt, sie wird endgültig ("rechtskräftig", wie der Jurist sagt) bedeutet zweierlei, wie Streitvertreter Dr. Rühmann erläuterte:
Zum einen ist damit der Verlegungsbeschluss des Radeberger Stadtrates vom Juni 2011 vom Tisch. Die Schule hat damit weiterhin ihren Sitz allein in Ullersdorf und die von der Sächsischen Bildungsagentur noch bis Sommer 2015 gewährte Ausnahmeerlaubnis, einzelne Klassen (mit Großerkmannsdorfer Schülern) im Gebäude der geschlossenen Mittelschul-Außenstelle in Großerkmannsdorf zu unterrichten, kann weiterhin voll ausgenutzt werden.
Zum anderen steht damit fest, dass der Schulstandort auch über den Sommer 2015 hinaus unbefristet - und dann ohne Außenstelle - allein in Ullersdorf zu erhalten ist. Ab diesem Zeitpunkt werden in den Klassenstufen 1 bis 4 insgesamt nur noch fünf Klassen zu bilden sein, womit das Raumangebot in Ullersdorf wieder für alle Grundschüler aus Ullersdorf und Großerkmannsdorf ausreichen wird. Vor allem aber muss die Stadt, wie das Gericht ausdrücklich hervorgehoben hat, auch nach diesem Zeitpunkt - und damit natürlich erst recht auch schon zuvor - das Erforderliche tun, um die von den staatlichen Richtlinien gebotenen Verhältnisse für eine ordnungsgemäße Beschulung in Ullersdorf sicherzustellen. Dazu wird auch und vor allem die dauerhafte Gewährleistung des Schulsports durch entsprechende Investitionen in den hierfür bislang genutzten Saal des Ullersdorfer Gasthofes gehören oder aber - was von der Ortschaft schon immer verlangt worden ist - ein entsprechender Ersatzbau in Ullersdorf, der den genannten Anforderungen noch besser genügen würde. Die bisherige Haltung der Stadt Radeberg, dies alles abzulehnen und statt dessen die Schule aus Kosten- und Zweckmäßigkeitsgründen nach Großerkmannsdorf zu verlagern, ist vom Gericht in eindeutiger Weise als Verstoß gegen den Eingemeindungsvertrag von 1998 gebrandmarkt worden.
Im Übrigen wird durch den gerichtlichen Ausspruch klar, dass diese Verpflichtungen der Stadt auch nach 2015 fortbestehen und damit selbst dann, wenn ab dieser Zeit etwa - wie der Oberbürgermeister der Stadt gestern am Rande der Gerichtsverhandlung behauptete - für Ullersdorf kein Klagerecht mehr bestehen sollte. Denn die inhaltlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag bleiben hiervon unberührt. Sollte dies die Stadt Radeberg nicht einsehen und im Fall der Rechtskraft gegen das Urteil verstoßen, würde dies - auch nach 2015 - vom Landratsamt Bautzen als der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zu unterbinden sein.
Dr. Jürgen Rühmann
Ullersdorf, 18. Januar 2013
Es ist ein ganz schönes Wirrwarr und fast schon ein Reizthema, wenn man sich mit den Anwohnern des Tanzzipfelweges im Radeberger Ortsteil Ullersdorf bezüglich des Landschaftsschutzgebietes "Dresdner Heide" unterhält. Traditionell grenzen die Anwohner des Tanzzipfelweges mit ihrer Wohnbebauung an das Landschaftsschutzgebiet. Und - sie fühlen sich wohl in ihrem Ullersdorf mit dem vielen Grün vor der eigenen Haustür. Allerdings zeigen sich auf der Stirn einiger Anwohnerinnen und Anwohner seit einiger Zeit auch Sorgenfalten. Und diese haben mit der letzten Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Status "Landschaftsschutzgebiet" zu tun. "Im Detail geht es um Folgendes", so Dr. Schwenke, "in zweiter Reihe Richtung Heide liegt hinter unseren Grundstücken noch Gartenland, das aber kein Bauland ist, und als Pufferzone zum Landschaftsschutzgebiet fungiert. Aus uns völlig unklaren Gründen ist jedoch nun eines dieser Gartengrundstücke zu Bauland erklärt worden, und das mit dem Segen des Ortschaftsrates und des Stadtrates".
Radeberg, 13. Juli 2012